Erinnerung an die Idee
der „Enkeltauglichen Mobilität“
„Der Respekt vor dem mündigen Staatsbürger verlangt,
daß man ihm Schwierigkeiten nicht vorenthält.“
Bundeskanzler Willy Brandt im Bundestag am 14. Januar 1970
Enkeltaugliche Mobilität ist verantwortbare Mobilität. Sie ermöglicht und bewahrt die Freiheit der Bewegung auf Dauer auch denen, die nach uns kommen und schützt das Klima, dessen Zustand für uns existenziell ist. Dass Klimaschutz, besser verstanden als Menschenschutz, auch eine Frage der Ethik ist, wird nicht bestritten, aber heute als irrelevant für die Praxis bewertet. Niemand werde sein Mobilitätsverhalten aus ethischen Gründen ändern, obwohl er durch seine ethisch wie ökologisch fragwürdigen Entscheidungen andere über Gebühr belastet und deren Recht auf Unversehrtheit einschränkt.
Aber wen interessiert es noch hierzulande? Die Lage ist unbefriedigend. Weshalb vor bald fünf Jahren im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Ethik der Mobilität – wie viel Verkehr können wir noch verantworten?“ im House of Logistics and Mobility (HOLM) das Konzept einer „Enkeltauglichen Mobilität“ erarbeitet worden ist. Ein Konzept, das heute aktuelle denn je ist, wie der langsam einsetzende Roll-back bei der Verkehrswende, vor alle in Berlin zeigt.
Der Download-Link für das Papier „Enkeltaugliche Mobilität“ steht am Ende des Textes.